Vermittlungsverpflichtung während der Maßnahme: was gilt?
Die aktive Vermittlungsverpflichtung während einer laufenden BG-Maßnahme ruht nicht automatisch. Teilnehmer bleiben grundsätzlich weiter verfügbar für Vermittlungsvorschläge, solange nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Beraters kann die Verpflichtung während der Maßnahme teilweise oder vollständig ruhen. Im Zweifel schriftlich klären lassen. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III, die Vermittlungsregeln ergeben sich aus den allgemeinen Vorschriften des SGB III.
Was dieser Ratgeber NICHT ist: Einzelfallberatung. Für rechtliche Einzelfragen wende dich an einen Anwalt für Sozialrecht oder an kostenlose Sozialberatung. Dieser Artikel ist allgemeine Information. Für deinen konkreten Fall ist dein Berater bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter zuständig.
Was heißt Vermittlungsverpflichtung überhaupt?
Wer Arbeitslosengeld bezieht oder arbeitssuchend gemeldet ist, ist verpflichtet, aktiv an der eigenen Vermittlung mitzuwirken. Dazu gehört: Vermittlungsvorschläge der AfA prüfen, zu Vorstellungsgesprächen erscheinen, eigene Bewerbungen schreiben, für Termine beim Berater verfügbar sein. Diese Pflichten gelten auch während einer Weiterbildung, es sei denn, der Berater hat ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
In der Beratungspraxis denken viele Antragsteller, mit Kursbeginn sei die Vermittlungsseite “pausiert”. Das ist ein Irrtum und kann teuer werden. Mehr dazu im Artikel Bildungsgutschein und Vermittlungsverpflichtung: was ruht, was nicht.
Ruht die Verpflichtung während der Maßnahme?
Nicht automatisch. Der Gesetzgeber sieht keine generelle Aussetzung vor, weil die Arbeitsförderung weiterhin auf Integration in den Arbeitsmarkt zielt. Was aber möglich ist: Im Rahmen der Maßnahme kann ein Berater im Einzelfall festlegen, dass bestimmte Vermittlungsaktivitäten vorübergehend ruhen. Zum Beispiel:
- Keine Vermittlungsvorschläge während der Kernunterrichtszeiten.
- Bewerbungsaktivitäten reduziert auf Kurspausen und Abende.
- Kein Termin-Zwang, der mit Kurspflichten kollidiert.
Solche Regelungen sind Einzelfall-Absprachen. Sie brauchen die Zustimmung des Beraters und sollten schriftlich festgehalten werden. Rechtsgrundlagen dazu finden sich im SGB III, siehe gesetze-im-internet.de.
Was solltest du schon vor Kursbeginn klären
Drei Dinge gehören in den Termin. Bring deinen Kurs-Stundenplan mit. Der Berater sieht dann, wann du in der Maßnahme gebunden bist. Frag konkret, wie Vermittlungsvorschläge während der Maßnahme gehandhabt werden. Nicht zwischen den Zeilen lesen, direkt fragen. Lass die Antwort schriftlich bestätigen. Eine kurze E-Mail oder ein Aktenvermerk reicht.
Diese Klärung ist keine Provokation, sondern Vorbereitung. Ein guter Berater wird froh sein, dass du den Punkt ansprichst. Weitere Tipps zur Gesprächsführung stehen im Artikel Was du selbst fragen solltest.
Was passiert, wenn du die Vermittlungsverpflichtung nicht ernst nimmst?
Wer Vermittlungsvorschläge ohne wichtigen Grund ablehnt oder Termine bei der AfA nicht wahrnimmt, kann eine Sperrzeit nach § 159 SGB III erhalten. Sperrzeiten bedeuten unter anderem den vorübergehenden Wegfall des Arbeitslosengelds. Die Maßnahme selbst läuft in der Regel weiter, aber deine finanzielle Situation kann sich verschärfen.
Das ist kein Drohszenario, sondern eine nüchterne rechtliche Realität. Die Details stehen in § 159 SGB III auf gesetze-im-internet.de. Konkrete Einzelfallbewertungen gehören in die Hände einer Rechtsberatung oder kostenlosen Sozialberatung.
Welche Vermittlungsaktivitäten sind während der Maßnahme realistisch?
In der Praxis zeigt sich, dass Teilnehmer einer 720-Unterrichtseinheits-Maßnahme über vier Monate kaum Zeit für parallele Bewerbungstermine haben. Das erkennen erfahrene Berater an und stimmen sich oft pragmatisch ab:
| Aktivität | Während der Maßnahme |
|---|---|
| Aktive eigene Bewerbungen | reduziert, je nach Absprache |
| Vermittlungsvorschläge beantworten | Pflicht, auch mit “Derzeit Maßnahme, Start ab [Datum]“ |
| AfA-Termine wahrnehmen | Pflicht, möglichst außerhalb der Kernzeiten |
| Erreichbarkeit für Post und Telefon | weiterhin Pflicht |
| Umzug melden | Pflicht, siehe Umzug melden während der Maßnahme |
Das ist keine strenge Regel, sondern ein erfahrungsbasiertes Muster. Der genaue Umfang hängt von der Absprache mit deinem Berater ab.
Welche Fehler passieren häufig
Drei Muster kommen in der Beratungspraxis regelmäßig vor.
Viele denken: “Der Kurs zählt doch als Vermittlungsaktivität.” Stimmt nur halb. Der Kurs zählt als Weiterbildungsmaßnahme, ersetzt aber nicht automatisch alle Vermittlungspflichten.
Der zweite Fehler ist, Vermittlungsvorschläge einfach zu ignorieren. Das ist der schnellste Weg zu einer Sperrzeit. Wer das unterschätzt, hat zusätzlich zu den finanziellen Folgen auch noch die Erklärungssituation im nächsten Gespräch.
Der dritte Fehler betrifft Änderungen der Situation. Wer während der Maßnahme umzieht oder einen Nebenjob aufnimmt, ist meldepflichtig. Siehe Meldepflichten bei Nebenjob während der Maßnahme.
Was, wenn ein Vermittlungsvorschlag während der Maßnahme kommt?
Ruhig und sachlich reagieren. Ein guter Weg:
“Vielen Dank für den Vermittlungsvorschlag. Ich befinde mich aktuell in einer geförderten Maßnahme, die bis [Datum] läuft. Nach Abschluss der Maßnahme kann ich den Termin gerne wahrnehmen. Ist das mit Ihnen abgesprochen?”
Damit zeigst du: Du verweigerst nicht, du erklärst deine Situation. In den meisten Fällen reagiert die Vermittlungsabteilung darauf kooperativ, insbesondere wenn die Maßnahme im System erfasst ist.
Häufige Fragen
Wird die Maßnahme als “Vermittlungsaktivität” gewertet?
Ja, aber nicht pauschal als Ersatz für alle anderen Pflichten. Die Maßnahme ist Teil deiner Aktivität, nicht die einzige.
Muss ich wöchentlich Bewerbungen schreiben während der Maßnahme?
Das hängt von der Absprache ab. Manche Berater setzen die Bewerbungsaktivität während der Maßnahme aus oder reduzieren sie, andere nicht. Direkt ansprechen.
Was, wenn ich einen Job angeboten bekomme?
Das ist in der Regel positiv für deine Situation, aber der Kurs könnte dann nicht zu Ende laufen. Mehr im Artikel Maßnahme abbrechen: Folgen und wichtiger Grund.
Muss ich weiter zu AfA-Terminen erscheinen?
Ja, grundsätzlich schon. Ausnahmen gibt es nur bei ausdrücklicher Absprache.
Ändert sich etwas beim Jobcenter (SGB II)?
Im Kern nicht. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Bürgergeld, mit leicht anderer Systematik. Der Grundgedanke ist identisch.
Autor
Dr. Jens Aichinger, Gründer von SkillSprinters, DEKRA-zertifizierter Bildungsträger nach AZAV. Promovierter Naturwissenschaftler mit über zehn Jahren Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Berät Antragsteller rund um BG und Vermittlungspflichten.
Mehr über mich auf /über-den-autor/.
Zuletzt geprüft am 14. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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