Krankmeldungen während der BG-Maßnahme rechtzeitig melden
Wer während einer laufenden BG-Maßnahme krank wird, muss die Krankmeldung rechtzeitig bei zwei Stellen einreichen: beim Bildungsträger und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Wer eine der beiden Stellen vergisst oder zu spät informiert, riskiert Probleme mit der Anwesenheitsquote, der Leistungszahlung oder sogar der Fortsetzung der Maßnahme. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III, die Meldepflicht bei Krankheit ergibt sich aus den allgemeinen Mitwirkungspflichten des SGB III und SGB II.
Was dieser Ratgeber NICHT ist: Einzelfallberatung. Für rechtliche Einzelfragen wende dich an einen Anwalt für Sozialrecht oder an kostenlose Sozialberatung. Dieser Artikel ist allgemeine Information. Für deinen konkreten Fall ist dein Berater bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter zuständig.
Warum Krankmeldung während der Maßnahme so wichtig ist
Zwei Gründe. BG-geförderte Maßnahmen haben in der Regel eine Mindestanwesenheitsquote. Unentschuldigte Fehltage können die Förderfähigkeit der Maßnahme gefährden. Und wer ALG I oder Bürgergeld bezieht, hat Meldepflichten gegenüber der zuständigen Stelle. Krankheit ändert den Status der Verfügbarkeit und muss dort bekannt sein.
In meinen Beratungsgesprächen sehe ich, dass die Anbieter-Seite in der Regel gut dokumentiert ist. Die AfA- oder Jobcenter-Meldung wird dagegen oft vergessen. Beide sind wichtig.
Wann du dich krankmelden musst
Die Faustregel: am ersten Krankheitstag, spätestens vor Beginn der Unterrichtszeit. Das gilt für beide Stellen:
| Stelle | Wann melden |
|---|---|
| Bildungsträger | vor Unterrichtsbeginn am ersten Krankheitstag |
| AfA oder Jobcenter | am ersten Krankheitstag |
Die Details zur AfA-Meldung stehen auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit. Auch Jobcenter informieren in ihren Merkblättern über Meldepflichten bei Krankheit.
Der praktische Ablauf der Krankmeldung
Fünf Schritte:
- Bildungsträger kontaktieren, per Telefon, E-Mail oder Lernplattform, je nach Ansage des Anbieters.
- AfA oder Jobcenter informieren, telefonisch oder schriftlich. Manche Ämter bieten Online-Meldewege.
- Arztbesuch und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einholen, in der Regel am ersten oder zweiten Krankheitstag.
- Bescheinigung weiterleiten, an den Bildungsträger und je nach Regelung auch an die AfA oder das Jobcenter.
- Bei langer Krankheit Rücksprache halten. Wer länger als eine Woche fehlt, sollte proaktiv mit dem Berater sprechen.
Dieser Ablauf wirkt umständlich, ist aber schnell verinnerlicht. Einmal durchlaufen, ist er Routine.
Häufige Fehler
Vier Muster:
- “Ich melde mich nach dem Arzttermin”: Zu spät. Die Meldung gehört vor Unterrichtsbeginn.
- “Ich schicke die Bescheinigung erst am Ende der Woche”: In der Regel ist eine zeitnahe Weiterleitung erforderlich.
- “Ich informiere nur den Anbieter, die AfA bekommt es sowieso mit”: Das System kommuniziert nicht automatisch. Beide Stellen müssen aktiv informiert werden.
- “Ich habe vergessen, mich krankzumelden”: Passiert selten, aber dann konsequent nachholen und den Fehler offen kommunizieren.
Die offene, schnelle Kommunikation ist der einzige verlässliche Weg. Wer sich scheut anzurufen, schiebt das Problem auf und macht es größer. Mehr zu Mitwirkungspflichten im Kontext der Vermittlungsverpflichtung während der Maßnahme.
Bei längerer Krankheit
Bei Krankheit von mehr als zwei Wochen solltest du aktiv mit zwei Stellen sprechen. Beim Bildungsträger geht es um die Frage, ob du Stoff nachholen kannst, ob es Aufzeichnungen gibt oder eine Verlängerung möglich ist. Bei AfA oder Jobcenter darum, ob die Maßnahme formal bestehen bleibt und welche Fristen du im Auge haben musst.
In der Praxis finden sich in den meisten Fällen tragbare Lösungen, wenn man früh spricht. Wer stumm bleibt, riskiert dass die Maßnahme am Ende als abgebrochen eingestuft wird. Mehr zum Thema Abbruch im Artikel Maßnahme abbrechen: Folgen und wichtiger Grund.
Kindskrankheit
Wer ein Kind betreut, das krank ist, hat eigene Ansprüche. Diese sind im SGB V geregelt und in der Regel nicht mit der BG-Maßnahme verrechnet. Die Meldepflicht gegenüber Bildungsträger und AfA oder Jobcenter gilt trotzdem. Der Satz ist einfach: “Mein Kind ist krank, ich kann heute nicht am Unterricht teilnehmen. Ich melde es hiermit.” Mehr zur Situation mit Kindern im Artikel BG mit kleinen Kindern: Kinderbetreuung als Thema.
Häufige Fragen
Muss ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?
Ja, in der Regel ab dem ersten oder dritten Krankheitstag, je nach Träger. Prüfe die Hausordnung oder das Teilnehmerhandbuch deines Anbieters.
Wie schnell muss die Bescheinigung beim Anbieter sein?
Die meisten Träger verlangen die Bescheinigung innerhalb weniger Werktage, oft binnen drei Tagen. Die genaue Frist steht in den Teilnehmerbedingungen.
Reicht eine E-Mail als Krankmeldung?
In der Regel ja, solange der Träger diese Form akzeptiert. Sicherer ist Anruf plus E-Mail. So hast du zwei Belege.
Was passiert bei unentschuldigtem Fehlen?
Unentschuldigte Fehltage können zur Rückforderung oder zum Abbruch der Maßnahme führen. Rechtsgrundlage sind die allgemeinen Mitwirkungspflichten im SGB III und SGB II. Details bei gesetze-im-internet.de zum SGB III.
Darf ich während der Krankheit für andere Dinge verfügbar sein?
Während einer AU-Bescheinigung gilt eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit. Berufliche Aktivitäten wie Vorstellungsgespräche sind während einer Krankmeldung in der Regel nicht kompatibel. Im Zweifel ärztlich und mit AfA klären.
Autor
Dr. Jens Aichinger, Gründer von SkillSprinters, DEKRA-zertifizierter Bildungsträger nach AZAV. Promovierter Naturwissenschaftler mit über zehn Jahren Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Berät Antragsteller und Teilnehmer bei der Organisation ihrer Maßnahme.
Mehr über mich auf /über-den-autor/.
Zuletzt geprüft am 14. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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